Seit Anfang März ist das Mitführen von Hunden auf den Wegen des Kleingartenvereins KGv441 in Klein Borstel durch Schilder untersagt. Anfragen ließ der Vorstand des KGV unbeantwortet. Mittlerweile hat sich die Behörde wie folgt geäußert:
“Der Kleingartenverein 411, auf dem Flurstück 801, der Gemarkung Ohlsdorf befindet sich im Eigentum des LIG, wie meine Kollegin […] bereits richtiger Weise erläutert hat.
Der Kleingartenverein ist somit kein wie von Ihnen benannter öffentlicher Kleingarten und auch keine öffentliche Grünfläche.
Der LIG verpachtet die gesamte Fläche an den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. (LGH) und diese verpachten ihn unter, an den Kleingartenverein (KGV) 411.
Anders als bei städtisch verwalteten Dauerkleingärten, obliegt die Unterhaltung der Wege, Hecken etc. alleine dem Verein. Somit kann dieser auch das Mitführen von Hunden versagen oder Fahrradfahrer ausschließen.
Aufgrund der Vielzahl an Tätigkeiten, die dem Verein gem. Pachtvertrag auferlegt sind, kann er, sofern nicht leistbar, Gegenmaßnahmen zur Vorsorge ergreifen, gem. eigenem Ermessen. Und da der Verein es in diesem Fall leid ist, Kot von fremden Hunden innerhalb der Kleingartenanlage einzusammeln und zu entsorgen, verbietet es ein Schild.”
Die Antwort ist von der Abteilung Bestandsmanagement, Referat 41 unbebaute Grundstücke, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Laut Schildern erteilt der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. Genehmigungen. Bleibt abzuwarten, wem diese erteilt werden.