Mit Schreiben vom 11. Juli 2025 teilt Hamburg Wasser mit (Auszug):
Ab Montag, dem 21. Juli 2025 um 9:00 Uhr eine Ausfahrt von der Wellingsbütteler Landstraße auf die Fuhlsbüttler Straße nicht mehr möglich.
Dies gilt für die Dauer der temporären Sperrung Montag–Freitag 9:00 Uhr– 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie wie bisher gewohnt von der Wellingsbütteler Landstraße auf die Fuhlsbüttler Straße ausfahren.
Die Sperrung der Durchfahrt wird mittels einer Schranke geregelt, die für diesen Zweck installiert wird.
Diese ist Montag–Freitag zwischen 9:00–17:00 Uhr geschlossen und öffnet sich in dieser Zeit nur für
Einsatzfahrten von Polizei- und Rettungskräften automatisch.
Die Einbahnstraßenregelung in der Wellingsbütteler Landstraße in Richtung stadteinwärts bleibt
bestehen. Um den Quartiersverkehr zwischen Fuhlsbüttler Straße und Stübeheide zu ermöglichen, ist in
diesem Abschnitt ein Zweirichtungsverkehr vorgesehen, bei dem Ausweichbuchten bei
Begegnungsverkehr genutzt werden können.
In Fahrtrichtung stadtauswärts können Sie von der Wellingsbütteler Landstraße – sowohl von Osten als
auch Westen kommend – in die Stübeheide abbiegen, in der weiterhin ein Zweirichtungsverkehr besteht.
Ein Ausfahren aus der Stübeheide auf die Wellingsbütteler Landstraße ist weiterhin nicht möglich.
Aus Gründen der Zeiteffizienz werden an den sechs Samstagen in den Hamburger Schulferien (24.7.–
3.9.2025) Bauarbeiten in der Wellingsbütteler Landstraße stattfinden. Das bedeutet, dass die temporäre
Sperrung zwischen 9:00 und 17:00 Uhr an folgenden Samstagen besteht:
26.7. 2.8. 9.8. 16.8. 23.8. 30.8.
Gedamtes Schreiben: 250711_WeLaWe_Baustelleninfo