Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 informierte die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) die Bezirksversammlung Hamburg-Nord über die auf ein Jahr befristete Wiederinbetriebnahme des Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung
(örU) Große Horst 2 a-n. Unter anderem die in diesem Zuge reduzierte Sollkapazität mit 150 Plätzen wurde als Nachtrag zum bestehenden Bürgervertrag einvernehmlich mit der Initiative „Lebenswertes Klein-Borstel e.V.” für den Nutzungszeitraum ab dem 1. August 2024 bis zum 31.
Juli 2025 vereinbart.
Aufgrund der aktuellen weiterhin hohen Auslastung aller örU-Standorte von 97% (Stand 14.07.2025) und damit verbundener Herausforderungen bei der Umzugsplanung bei F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) wird für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner für einige Tage der Verbleib am Standort über den 31.07.2025 hinaus notwendig sein, um eine sozialverträgliche Verlegung im Zuge der Schließung zu ermöglichen.
Die Notwendigkeit der kurzzeitigen und letztmaligen Verlängerung der Betriebslaufzeit des Standortes bis zum 31. August 2025 wurde am 14.07.2025 mit dem Sprecher der Initiative „Lebenswertes Klein-Borstel e. V.” erörtert und die Verlängerung wird seitens der Initiative mitgetragen und unterstützt. Nach dem Auszug der letzten Bewohnerinnen und Bewohner beginnt unverzüglich der betriebliche Rückbau, der rund einen Monat in Anspruch nehmen wird. Die Zusage für den vollständigen und zeitgerechten Rückbau des Standortes bleibt aufrechterhalten. Seit dem 14. Juli 2025 werden bereits erste Modulbaukörper des nicht mehr genutzten Standortteils (siehe Anlage 2) zurückgebaut und abtransportiert. Diese Module werden am Standort Schnackenburgallee 81 erneut errichtet, womit dort die Unterbringungssituation erheblich verbessert wird.
Der Rückbau erfolgt unter Wahrung sämtlicher Sicherheitsvorschriften und durch räumliche Trennung vom noch im Betrieb befindlichen Standortteil und soll bis zur 31./32. Kalenderwoche abgeschlossen sein (Impressionen vom Rückbau Siehe Anlage 3). Der Rückbau
der Module des derzeit noch im Betrieb befindlichen Standortteils ist bis Ende 2025 geplant. Die Planungen dafür sind noch nicht abgeschlossen.
Der Mietvertrag für das Grundstück endet zum 31.12.2025.
Die geplante Anschlussverwendung des Grundstückes zur Schaffung von Wohnraum wird durch den kurzzeitigen Fortbetrieb des Standortes nicht beeinträchtigt. Der Bauantrag für das Folgebauvorhaben wird voraussichtlich im September dieses Jahres eingereicht werden. Der geplante Baubeginn des Folgebauvorhabens soll im März 2026 sein.
(Auszug Behördenschreiben)