Auf Rückfrage zum aktuellen Sachstand und den nächsten Schritten im Bereich des Bebauungsplans Ohlsdorf 30 (zwischen Erna-Stahl-Ring und dem Friedhof Ohlsdorf), der mit Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 19. Oktober 2023 rechtskräftig geworden ist, antwortete die Pressestelle der zuständigen Behörde für Finanzen und Bezirke der Stadt Hamburg wie folgt:
1. Welche Maßnahmen sind nach Abschluss der Beräumung aktuell geplant bzw. bereits in Vorbereitung?
Das Grundstück soll in zwei Baufeldern für den Wohnungsbau vergeben werden. Ein Baufeld soll im Rahmen einer Konzeptausschreibung angeboten werden. Das zweite Baufeld soll für den öffentlich geförderten Wohnungsbau an ein städtisches Unternehmen vergeben werden.
2. In welchem Stadium befindet sich die Detailplanung (zum Beispiel Entwurfsplanung / vergebene Leistungsphasen / erforderliche Gutachten)?
Es gibt einen Funktionsplan, der die Anordnung und Geschossigkeit der Gebäude darstellt. Die Ausschreibung wird vorbereitet. Aktuell wird das Konzept zur Entwässerung des Grundstücks geprüft und überarbeitet, weil geänderte Parameter zu berücksichtigen sind.
3. Gibt es bereits eine offizielle Ausschreibung für Planungs- oder Bauleistungen? Falls ja: Welche Art von Ausschreibung (konzeptionell, Bauleistungen, Objektplanung etc.), mit welchem Zeitplan und welche Fristen gelten?
Nein (siehe Antwort zu 2.)
4. Mit welchem zeitlichen Ablauf ist zu rechnen, bis bedeutende Schritte (z. B. Vergabe, Baubeginn) öffentlich kommuniziert werden?
Der zeitliche Ablauf hängt von den Prüfergebnissen zum Entwässerungskonzept ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkretisiert werden.
5. Wir wird die Beschickung der Örtlichkeit erfolgen während die Sperrung der Wellingsbüttler Landstraße weitere zwei Jahre andauert?
Die Wellingsbüttler Landstraße ist derzeit aufgrund einer umfassenden Kooperationsmaßnahme für den Durchgangsverkehr gesperrt. An diesem Projekt sind unter der Federführung von HAMBURG WASSER verschiedene Leitungsgesellschaften sowie im Anschluss der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beteiligt. Beschickungen von Baumaßnahmen im Umfeld, insbesondere Vorhaben mit umfangreicheren Auswirkungen auf den Baustellenbereich wie beispielsweise Erdarbeiten, größere Materiallieferungen oder das Aufstellen von Kranen, sollten daher immer mit Hamburg Wasser als Projektleitung abgestimmt werden.
