Der Hamburger Senat hat entschieden, die bestehende Verkehrsbeschränkung auf dem Friedhof Ohlsdorf beizubehalten und den Friedhof nicht erneut für den regulären Durchgangsverkehr freizugeben. Damit bleibt die Schrankenregelung bestehen, die seit ihrer Einführung den zuvor massiven „Schleichverkehr“ durch das Gelände deutlich

