Der Hamburger Senat hat entschieden, die bestehende Verkehrsbeschränkung auf dem Friedhof Ohlsdorf beizubehalten und den Friedhof nicht erneut für den regulären Durchgangsverkehr freizugeben. Damit bleibt die Schrankenregelung bestehen, die seit ihrer Einführung den zuvor massiven „Schleichverkehr“ durch das Gelände deutlich reduziert hat.
Der Ohlsdorfer Friedhof ist einer der größten Parkfriedhöfe der Welt und erfüllt eine wichtige Funktion als Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Trauer. Vor Einführung der Schranke nutzten täglich mehrere tausend Autofahrer die Anlage als Abkürzung, wovon ein Großteil keinen Bezug zu Friedhofsbesuchen hatte. Diese Entwicklung führte zu zunehmendem Lärm, erhöhtem Verkehrsaufkommen und einer spürbaren Störung der würdevollen Atmosphäre des Geländes.
Trotz gestiegener Verkehrsbelastung im Umfeld, bedingt etwa durch Baustellen und Umleitungen, lehnt der Senat eine erneute Öffnung für Pkw ab. Vorrangiges Ziel bleibe der Schutz des einzigartigen Charakters der Friedhofsanlage. Eine Nutzung als Ausweichroute widerspreche dem Zweck des Areals und würde die positive Wirkung der bisherigen Verkehrsberuhigung wieder aufheben.
Die Stadt sieht sich weiterhin in der Verantwortung, Lösungen für die angespannte Verkehrssituation in den angrenzenden Stadtteilen zu entwickeln – ohne den Friedhof erneut zu einem Durchfahrtsweg zu machen. Der Senat kündigte an, alternative Maßnahmen zur Entlastung der Quartiere zu prüfen und den Dialog mit Bezirk und Anwohnerschaft fortzuführen.
