
Hamburg will bis 2040 klimaneutral sein. Für die denkmalgeschützte Frank’sche Siedlung in Ohlsdorf bedeutet das: Wärmeerzeugung neu denken – im Einklang mit Denkmalschutz und den Interessen der Eigentümer:innen. Politik und Verwaltung stellen dafür Weichen.
Ausgangslage
Hamburgs Haushalte müssen in den kommenden Jahren klären, wie Heizung und Warmwasser künftig klimafreundlich bereitgestellt werden. Der Zukunftsentscheid mit dem Ziel „Klimaneutralität 2040“ erhöht den Handlungsdruck. Besonders herausfordernd ist das in Quartieren mit Denkmalschutz – so auch in der Frank’schen Siedlung in Klein Borstel (Stadtteil Ohlsdorf). Das Ensemble aus den 1930er-Jahren umfasst rund 550 nahezu baugleiche Reihenhäuser und gilt als energetisch sanierungsbedürftig.
Politische Initiativen im Bezirk Nord
Die Grüne Fraktion in Hamburg-Nord hat in der Bezirksversammlung angeregt, den bestehenden Denkmalpflegeplan zu überprüfen. Ziel ist, für die energetische Ertüchtigung der Siedlung mehr Planungssicherheit zu schaffen. Vorgeschlagen wird, standardisierte, rechtssichere Lösungen u. a. für die Platzierung von Wärmepumpen und die Gestaltung von Solarmodulen zu entwickeln. Das soll Genehmigungen beschleunigen und die Verwaltung entlasten. Unterstützt wird der Ansatz von den Abgeordneten Timo B. Kranz, Daniela Clément und Christoph Reiffert.
Auch die Koalition aus SPD, CDU und FDP im Bezirk greift das Thema auf. Ein entsprechender Antrag steht am Donnerstag im Stadtentwicklungsausschuss auf der Tagesordnung.
Zielkonflikte ausbalancieren
Die Dreier-Koalition betont, dass Klimaschutz, Denkmalschutz und Eigentumsinteressen zusammengebracht werden müssen. Eigentümer:innen sollen frühzeitig einbezogen werden. Zudem sollen Erfahrungen aus bereits erfolgten Einzelmaßnahmen im Quartier systematisch genutzt werden.
Vorgehen des Bezirksamts
Das Bezirksamt Hamburg-Nord soll – gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Eigentümer:innen und unter Einbindung des Stadtentwicklungsausschusses – ein geeignetes Beteiligungsformat festlegen. Dieses Format soll den Austausch über Bedürfnisse der Eigentümer:innen bei der energetischen Sanierung ermöglichen und zugleich sicherstellen, dass denkmalpflegerische Anforderungen weiterhin angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist ein Gesamtkonzept für die künftige Wärmeversorgung der Frank’schen Siedlung und – wo nötig – eine Anpassung des Denkmalpflegeplans.
Besonderheit der Frank’schen Siedlung
Bei der Frank’schen Siedlung handelt es sich denkmalrechtlich um einen Sonderfall, weil Genehmigungen hier in die Zuständigkeit des Bezirks Hamburg-Nord fallen. Grundsätzlich begrüßt das Denkmalschutzamt Hamburg den Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbestand und prüft Anträge auf Basis eines eigenen Leitfadens. Für die Frank’sche Siedlung bleibt jedoch der Bezirk federführend.
Ausblick
Nach der Ausschusssitzung will das Bezirksamt – abhängig von den Beschlüssen – die nächsten Schritte mit allen relevanten Akteur:innen abstimmen. Im Fokus stehen eine verlässliche Planungsgrundlage, zügigere Verfahren und Lösungen, die sowohl Klimaziele als auch den Schutz des historischen Erscheinungsbildes berücksichtigen.
