Die Pressestelle von Hamburg Wasser äußerte sich auf Anfrage heute wie folgt: “Der Friedhof ist nicht Teil des öffentlichen Straßennetzes und stellt aufgrund des Friedhofsbetriebes einen besonders schutzbedürftigen Ort dar, für den generell ein Durchfahrverbot für Kfz-Verkehre gilt. Die Durchfahrerlaubnis