Die Pressestelle von Hamburg Wasser äußerte sich auf Anfrage heute wie folgt:

Der Friedhof ist nicht Teil des öffentlichen Straßennetzes und stellt aufgrund des Friedhofsbetriebes einen besonders schutzbedürftigen Ort dar, für den generell ein Durchfahrverbot für Kfz-Verkehre gilt. Die Durchfahrerlaubnis für Anwohner des Bauprojektes Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbüttler Weg ist eine Ausnahmeregelung, die vorbehaltlich der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und Etiquette, die der Würde des Ortes entspricht, gewährt worden ist. Da dies in der Vergangenheit bedauerlicherweise häufiger nicht der Fall war, appellieren wir an alle, die den Friedhof Ohlsdorf mit entsprechender Durchfahrerlaubnis befahren wollen, dringend die dort geltenden Vorschriften und Regelungen zu beachten und – im Sinne eines respektvollen Miteinanders – dem Ort sowie den Menschen, die dort in Ruhe trauern oder von Verstorbenen Abschied nehmen möchten, Respekt zu zollen. So kann jeder Einzelne dazu beitragen, die Ausnahmeregelung während der Bauzeit aufrechtzuerhalten.

Im Einzelnen umfasst das folgende Punkte:

  • Beachten der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
  • Kein Hupen auf dem Friedhofsgelände
  • Abstand zu Trauerzügen halten und ggf. Verbrennermotor abstellen  
  • Erst nach Prüfen der Durchfahrerlaubnis einzeln durch die Schranke fahren und nicht so dicht hinter dem vorausfahrenden Auto, dass keine Prüfung der Durchfahrerlaubnis erfolgen kann.”

(Symbolbild)