Auf Anfrage vom 4. März 2025 antwortet Hamburg Wasser nun wie folgt: Warum müssen bei vorliegender Durchfahrterlaubnis erneut Nachweise erbracht werden? Dieses ist bereits in 2024 erfolgt und offenbar verfügen Sie, entgegen ehemals anderslautender Darstellung, über die Anschriften der Inhaber/innen,