Auf Anfrage vom 4. März 2025 antwortet Hamburg Wasser nun wie folgt:
Warum müssen bei vorliegender Durchfahrterlaubnis erneut Nachweise erbracht werden? Dieses ist bereits in 2024 erfolgt und offenbar verfügen Sie, entgegen ehemals anderslautender Darstellung, über die Anschriften der Inhaber/innen, andernfalls hätten Sie denen keinen Code zusenden können?
Generell ist es so, dass diejenigen eine Durchfahrtserlaubnis erhalten können, die im berechtigten Gebiet gemeldet und volljährig sind. Leben bspw. zwei Erwachsene in einem Haushalt, können beide jeweils eine persönliche Chipkarte bekommen. Die Personen, die bereits eine Durchfahrtserlaubnis besitzen und von uns angeschrieben wurden, müssen keinen neuen Nachweis erbringen. Sie müssen sich lediglich mit dem zugesandten Code verifizieren und bekommen die Chipkarte per Post zugestellt. Sollte eine Person mehrere Fahrzeuge bei uns gemeldet haben, ist nur diese Person angeschrieben worden, um eine Chipkarte zu erhalten. Jede weitere volljährige Person aus dem Haushalt im berechtigten Gebiet muss sich bitte per E-Mail an uns wenden, um eine persönliche Chipkarte zu erhalten. Wer bis zum 3. März 2025 nicht angeschrieben worden, aber berechtigt ist, eine Durchfahrtserlaubnis über den Friedhof zu erhalten, meldet sich bitte unter folgender Mail-Adresse: Welawe-Durchfahrtserlaubnis@hamburgwasser.de. In dieser E-Mail sind folgende Informationen anzugeben: Name, Anschrift, KFZ-Kennzeichen. Wir melden uns dann zeitnah zurück zwecks der weiteren Abwicklung. Nicht von allen, die bereits eine Durchfahrtserlaubnis haben, haben wir eine hinterlegte Adresse. Daher konnten wir diese nicht schriftlich benachrichtigen und bitten sie, wie oben beschrieben, sich per Mail bei uns zu melden. Bis zum 31. März 2025 ist die Durchfahrt über den Friedhof noch mit der Durchfahrtserlaubnis in Papierform möglich.
Wie soll das Baubüro bei gesperrter Durchfahrt vor 17:00 Uhr erreicht werden um die Chipkarte, die auch per Post versendet werden könnte, abzuholen?
Das Baubüro ist auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen: zu Fuß, per Rad, per ÖPNV und mit dem Auto, für das Parkmöglichkeiten im Umfeld genutzt werden können.
Ist es nicht realitätsfremd anzunehmen, dass tausende Inhaber/innen einer Karte, diese nicht in den nächsten 36 Monaten auch verlieren werden und stellt dann die Verweigerung eine neue Karte auszustellen nicht eine unangemessen Härte dar?
Der Umgang mit der persönlichen Chipkarte liegt im Verantwortungsbereich ihrer Besitzer. Da jede Person eine Chipkarte erhalten kann, die im berechtigten Gebiet gemeldet und volljährig ist, kann die Chipkarte z.B. wie Ausweisdokumente im Portemonnaie mitgeführt werden.