
Hamburg-Nord – Im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung der Stübeheide gibt es einen aktualisierten Termin zur öffentlichen Vorstellung der Planungen.
Die Präsentation des Entwurfs zur „Radverkehrsförderung Stübeheide“ (Abschnitt Wellingsbütteler Landstraße bis Borstels Ende) findet nun am Montag, den 27. April 2026, um 18:00 Uhr im Bezirksamt Hamburg-Nord, Großer Sitzungssaal, Robert-Koch-Straße 17, 20249 Hamburg statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind laut Ankündigung willkommen.
Im Vorfeld dieses Termins gibt es bereits die folgenden Einlassungen bzgl. des Vorhabens:
Wir sind in der Abteilung Tiefbau des Bezirksamtes Hamburg-Nord mit der Überplanung der Stübeheide befasst. Gemäß Beschluss der Bezirkspolitik aus 2021 und entsprechender Vereinbarungen mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist geplant, diese Straße als Teil des bezirklichen Radroutennetzes so umzugestalten, dass die Bedingungen für den Rad-, aber auch den Fußverkehr verbessert werden. Das betrifft Themen wie Barrierefreiheit, Querungsmöglichkeiten und komfortablere und sicherere Radverkehrsführung. Die der Planung zugrunde liegende Idee sah insbesondere vor, eine alternative Verbindung für Radfahrende parallel zur Wellingsbütteler Landstraße/Wellingsbüttler Weg zu schaffen, auf denen aus Platzgründen keine guten Bedingungen für den Radverkehr herstellbar sind. Die Weiterführung östlich von Borstels Ende im Bezirk Wandsbek gestaltet sich als schwierig, aber zumindest für den Teilbereich Stübeheide konnte nun ein erster Entwurf für die Überplanung ausgearbeitet werden. Diese wird nach dem in Hamburg üblichen Planungsprozedere nun den verschiedenen zu beteiligenden Behörden zur Abstimmung vorgelegt, um deren Belange abzufragen und einzuarbeiten. Gleichzeitig ist damit auch eine Vorstellung des Planungsentwurfs im zuständigen Regionalausschuss der Bezirksversammlung vorgesehen. Diese Vorstellung konnte aus technischen Gründen am 31.3. leider nicht erfolgen und wird nun auf der nächsten Ausschusssitzung am 27.4. stattfinden. Das beauftragte Ingenieurbüro wird dabei durch die Pläne führen und die Grundzüge der Planung erläutern.
Diesmal wird der Ausschuss im Sitzungssaal des Bezirksamtes in der Robert-Koch-Straße (Eppendorf) tagen, um den erwarteten Besucher:innen aus dem Quartier ausreichend Sitzmöglichkeiten bieten zu können.
Wir haben im Vorfeld der geplanten Präsentation im Ausschuss auf der Seite kleinborstel.de sowie im Abendblatt von einigen Befürchtungen und Einwänden gegenüber dem aktuellen Planungsstand gelesen und möchten hiermit gerne die Möglichkeit nutzen, dazu ein paar Erläuterungen abzugeben.
– Bauzeit: es war schon zu Beginn des Planungsprozesses klar, dass die Maßnahme nicht vor Abschluss der Arbeiten an der Wellingsbütteler Landstraße und dem Wellingsbüttler Weg umgesetzt wird. Auch eine Gleichzeitigkeit mit den geplanten Brückenbauarbeiten, die nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht vor 2030 anstehen, wird nicht der Fall sein. Wenn nach Abschluss unserer Planung absehbar ist, wann die Umsetzung möglich wäre, legt die Baustellenkoordination des Bezirksamtes ein Bauzeitfenster fest, das umliegende Baustellen ebenso berücksichtigt wie damit verbundene Ausweichrouten. Aktuell ist dieses Stadium aber noch lange nicht erreicht, da noch nicht absehbar ist, wie lange der Planungsprozess noch andauern wird.
– Erreichbarkeit während der Baustelle: selbstverständlich werden alle Belange der Anwohnenden und Gewerbetreibenden beim Aufbau der Baustelle berücksichtigt, um eine Erreichbarkeit der Grundstücke zu gewährleisten. Hierzu finden auch individuelle Absprachen statt, insbesondere mit jenen, die von größeren Fahrzeugen angedient werden. Wir gehen dazu beizeiten auf die Betroffenen zu, fragen die Bedarfe ab und finden individuelle Lösungen, damit keine Nachteile entstehen.
– Anliegerbeiträge: da die Straße bereits gewidmet ist, ist eine finanzielle Beteiligung der Anliegenden an der Baumaßnahme ausgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus Mitteln der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr.
– Parkstandsbilanz: viele Details werden im Laufe der Planung noch angepasst, dazu zählen auch Themen wie E-Ladesäulen, Depotcontainer oder andere, die auch auf die Zahl der Parkstände im öffentlichen Raum Einfluss haben. Insbesondere die Ausgestaltung des zentralen Geschäftsbereichs inklusive Überlegungen zur Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht final, hier werden insbesondere auch die Anliegen der Betroffenen berücksichtigt.
– Radverkehrsaufkommen: uns liegen hierfür repräsentative Zählungen der BVM vor. Sie zeigen ein hohes Aufkommen auch jenseits einzelner Ziele und Zeiten wie der Schule. Zudem wurde der Bedarf an einer guten Radverkehrsverbindung schon vor Jahren von der Politik aufgeführt und durch zahlreiche Bürgerzuschriften bestätigt. Dies ist, wie oben beschrieben, auch der Anlass für die Planung und für die Überlegungen, die Bedingungen für den Radverkehr in der Stübeheide zu verbessern. Diese ist zwar heute schon gut durchfahrbar, aber es sind durchaus noch einige Optimierungsmöglichkeiten vorhanden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Fußverkehr.
– Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung ist im Rahmen unserer Straßenbaumaßnahmen nur in Ausnahmefällen zu gewährleisten, dafür stehen nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung und vielfach lassen die bestehenden Zwangspunkte im Straßenraum auch keine grundlegend unterschiedlichen Variationen in der Planung zu. Dennoch werden im Laufe des Planungsprozesses Rückmeldungen aus der Bevölkerung entgegengenommen und, soweit möglich, berücksichtigt. Hierfür ist insbesondere die politische Beteiligung vorgesehen. Diese erfolgt nun zu einem Zeitpunkt, in dem die Planung noch nicht endgültig ist und Anpassungen berücksichtigt werden können – gleichwohl liegt mit dem ersten Planungsentwurf eine Grundlage vor, auf deren Basis die Bedarfe und mögliche Einwände besser adressiert werden können.
Kontakt dazu: Herr Dr. Engler: mobilitaet@hamburg-nord.hamburg.de
