Ein erneutes Schreiben von Hamburg Wasser, leider undatiert, soll vermutlich für Klarheit sorgen.

Zusammengefasst lässt sich sagen:

  • Jede volljährige Person im Haushalt im Gebiet mit Anrecht auf Durchfahrtkarte, kann eine Chipkarte für die Schrankenanlage beantragen – sie sind NICHT mehr Fahrzeug gebunden.
  • Haben Sie bis zum 3.3.2025 kein Schreiben mit einem Code erhalten, müssen Sie die Karte mit Ihren Daten neu beantragen (siehe unten), auch dann, wenn die schriftliche Durchfahrtgenehmigung vorliegt.
  • Haben Sie ein Schreiben mit Code erhalten und nicht bis zum 8. März 2025 reagiert, müssen Sie neu beantragen (siehe unten).
  • Ziel ist es, ALLE Karten per Post zu versenden, ggf. wird man zur Abholung eingeladen – wohin ist unklar (entw. Baubüro oder Schulungszentrum HW).

Anmeldung erfolgt bitte, wenn bereits die schriftliche Durchfahrtgenehmigung vorliegt, mit NAMEN, ANSCHRIFT, KFZ-KENNZEICHEN oder bestehender Durchfahrtgenehmigung (Kopie).

Sollte eine erstmalige Neubeantragung erfolgen, da nun personenbezogen, reichen Name, Anschrift und Geburtsdatum.

Hintergrund ist der, dass nicht alle Adressen der Personen aufgenommen wurden, die in 2024 einen Durchfahrtgenehmigung beantragt haben.