Offenbar beklagt die Friedhofsverwaltung das häufig rücksichtslose Fahrverhalten einiger Anwohner aus Klein Borstel und Wellingsbüttel bei der Fahrt über den Friedhof. Dass dieses nicht aus der Luft gegriffen ist, sieht man täglich auch in den Zufahrtsstraßen zur Friedhofseinfahrt Klein Borstel (allesamt 30er Zonen), in denen teilweise ebenfalls deutlich schneller als 30 km/h gefahren wird. Glaubt man einer Nachricht aus der Franksche Siedlung, die dort derzeit geteilt wird, erwägt die Friedhofsverwaltung nun nach Mitteilung der Bauprojektleitung Wellingsbütteler Landstraße, das Widerrufen aller Durchfahrtgenehmigungen. Beklagt wird aber nicht nur die Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern auch die mangelnde Rücksichtnahme bei Trauerzügen. Wer also die nächsten 36 Monate nicht umständlich über Bramfeld oder Poppenbüttel fahren möchte, hält sich vielleicht einfach an das, was auf dem Friedhof gilt:

1. Strikt 30 km/h – kein Toleranzbereich bis 50 km/h – NEIN, es gelten 30 km/h.

2. Bei Trauerzügen wartet man in DEUTLICHER ENTFERNUNG am Rand und stellt seinen Motor ab.

3. Es werden AUSSCHLIEßLICH die Fahrstraßen genutzt.

Davon abgesehen darf aber kritisch hinterfragt werden, warum nicht andere Maßnahmen ergriffen werden können und gleich eine Kollektivbestrafung vorgenommen wird, sollte sich dieser Hintergrund bewahrheiten. Es wird auch nicht allen Autofahrern der Führerschein aberkannt, nur weil ein Teil die StVO missachtet. Eine Anfrage an die Projektleitung der Baumaßnahme WeLa blieb bislang unbeantwortet.